CORONA INFO
Liebe Gäste,
UPDATE 23.12.21 Nach Mitteilung des Staatsministerium BW vom 23.12. Ab dem 27.12. gelten neue Zutrittsregeln: 2 G plus: Künftig sind Geimpfte von einem zusätzlichen Test nur noch ausgenommen, wenn die vollständige Impfung vor nicht mehr als !! drei Monaten !! abgeschlossen wurde. Auch bei Genesenen darf die Infektion laut Mitteilung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, sind ebenso ausgenommen.
Sperrstunde:
in der aktuellen “Alarmstufe II” gilt eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr soll die Sperrstunde laut Mitteilung erst ab 1 Uhr beginnen.
Das heißt für unser Vorstellungen gelten neu Beginnzeiten. (siehe Startseite)
UPDATE 06.12.21 Ab Samstag dem 4.12.21 gilt in BW, in der Gastronomie “2 G+”. Das bedeutet daß alle Gäste einen negativen Antigen-Test vorweisen müssen der nicht älter als 24 Stunden alt ist. AUSNAHME: Personen deren letzte Impfung oder Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. ( diese benötigen keinen Test.) Weiter Ausnahmen: -Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre. (Schülerausweis) -Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.(Schnelltest) -Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) Der Impfnachweis muß digital geprüft werden. Das heißt, jeder Gast benötigt seinen “QR-Code” der eingescannt wird und zur Überprüfung der Gültigkeit des Nachweises gilt. Der QR-Code kann in Papierform oder in der App vorliegen. Zusätzlich müssen die Personalien überprüft werden. Wir haben bereits die letzten Wochen unsere Kapazität mit maximal 50% Prozent ausgeschöpft. Nun gilt dies durch die Verordnung. Damit ist gewährleistet, dass sich niemand zu sehr bedrängt fühlt. UPDATE 24.11.21 Für Gastronomiebetriebe gilt nach wie vor 2G. Neu ist: Der Impfnachweis muß digital beim Einlaß geprüft werden. Das heißt, jeder Gast benötigt seinen “QR-Code” der eingescannt wird und zur Überprüfung der Gültigkeit des Nachweises gilt. Der QR-Code kann in Papierform oder in der App vorliegen. Zusätzlich müssen die Personalien überprüft werden. UPDATE 17.11.21 In BW und im KCC gilt die 2G Regelung. Das heisst laut der aktuellen CoV: Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Änderungen.Für nicht Geimpfte ist leider kein Zutritt gestattet. So auch im KCC. Wann und was demnächst wieder geändert wird ist momentan noch nicht zu sagen. “Hoffen wir das Beste.” Das KCC Team. UPDATE: 13.10.2021
Davon unabhängig gibt es eine neue CoVo. Mit der neuen Verordnung sind 3 Stufen für die Regelungen ausschlaggebend. Diese Stufen richten sich nach der “Hospitalinzidenz”!
Liegt diese unter 8 gilt die Basisstufe, und für unsere Gäste bleibt alles wie es ist. Die 3 G-Regelung (für die Tests reicht ein Schnelltest)
Liegt die Inzidenz über 8 – gilt die “Warnstufe”. Für unsere Gäste heißt das anstatt eines Schnelltests ist ein PCR-Test nötig. (für Ungeimpfte und nicht Genesene)
Liegt die Inzidenz über 12 gilt die “Alarmstufe” ab dann gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgenommen.
Sobald es wieder Neuigkeiten gibt, geben wir an dieser Stelle Bescheid
Aktuelle Maßnahmen im KCC
– Erhöhung der Lüftungsleistung auf Maximalbetrieb
– Information der Teilnehmer*innen vor Ort über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Handhygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
– zusätzliche Hygienemaßnahmen
– Mitarbeiterschulung im Umgang mit dem Coronavirus
– Information zum Ausschluss von Personen aus Risikogebieten
– Einschränkung der Kapazitäten auf unter 100 Personen
häufige F R A G E N
Wird die Veranstaltung, die ich besuchen möchte, abgesagt?
Alle Veranstaltungen befinden sich im Rahmen der Veranstaltungen die noch keinen Einschränkungen unterliegen, und finden zum jetzigen Zeitpunkt (13. März, 07:00 Uhr) wie geplant statt. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Euch hier, auf unseren Social Media Kanälen auf unserer Webseite, und per Infotelefon.
Ich möchte jetzt nicht mehr ins KCC kommen. Kann ich meine Karten zurückgeben?
Die Durchführung von Veranstaltungen unter 1000! Besuchern ist derzeit von den Behörden gestattet. Daher können wir keine Kartenrückgabe akzeptieren.
Sollten Veranstaltungen durch uns bzw von den Behörden abgesagt werden, können die Tickets dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Bzw werden die per Bank bezahlten Kosten retourniert.